Verbot der Medikamente zur Sterbehilfe
Berlin. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat damit begonnen, entsprechend einer Weisung des Bundesgesundheitsministeriums Anträge auf Erwerbserlaubnisse für Sterbehilfe-Medikamente abzulehnen. Seit der Weisung seien sieben solcher Versagungen verschickt worden, teilte die Bonner Behörde dem Berliner »Tagesspiegel« mit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das BfArM im März 2017 verpflichtet, Anträge auf Erwerb von Betäubungsmitteln auch für Suizidzwecke zu prüfen. Dennoch habe das Bundesgesundheitsministerium das BfArM im Juni 2018 angewiesen, die Anträge pauschal zu versagen. epd/nd
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