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Jobcenter muss Miete länger zahlen

Gericht urteilt zugunsten von Hartz-IV-Bezieher

Celle. Für große und teure Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern muss das Jobcenter grundsätzlich nicht die volle Miete tragen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, wie es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen heißt. Wer zwischenzeitlich gearbeitet habe und danach erneut Hartz-IV-Leistungen beziehe, könne unter Umständen eine zweite Übergangsfrist bean...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097935.jobcenter-muss-miete-laenger-zahlen.html

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