Vereinsverbot bestätigt
Neonaziverein und Hamas-Helfer scheitern in Karlsruhe
Karlsruhe. Ein Hamas-Spendenverein und ein Neonaziverein bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte mit am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen die bereits vor Jahren erlassenen Verbote der Internationalen Humanitären Hilfsorganisation (IHH) und der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG). Das Gericht wies auch die Verfassungsbeschwerde eines Ortsvereins des Rockerklubs Hells Angels in Frankfurt am Main gegen sein Verbot zurück (Az. 1 BvR 1474/12, 1 BvR 670/13, 1 BvR 57/14).
Dem IHH wurde vorgeworfen, die Palästinenserorganisation Hamas zu unterstützen. Das Bundesinnenministerium verbot den Verein im Jahr 2010, im Jahr 2012 wies das Bundesverwaltungsgericht eine Klage dagegen zurück. Der Verein habe nach den Feststellungen der Verwaltungsrichter in »erheblichem Umfang« Spenden an Organisationen weitergeleitet, die der Hamas zuzuordnen seien, erklärte das Verfassungsgericht. Damit habe die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation eine »völkerverständigungswidrige Organisation« gefördert.
Die HNG wurde ebenfalls bereits im Jahr 2011 verboten. Die Feststellungen der Behörde und des Bundesverwaltungsgerichts seien auch in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, erklärten die Karlsruher Richter. Der Verein richte sich »in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung«.
Dessen Veröffentlichungen verdeutlichten »die Nähe und das ausdrückliche Bekenntnis zu Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil des Nationalsozialismus, zu Antisemitismus und Rassenlehre«. Der Verein sei aber nicht wegen seiner politischen Anschauung verboten worden, sondern weil er sich »kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung« richte. AFP/nd
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