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Der BAMF-Skandal, der keiner war
Abschlussbericht zur Bremer »Affäre«: Nur 165 von 18.315 positiven Entscheiden weisen »grobe Verstöße« auf
Berlin. Die Überprüfung von Asylverfahren der in Verruf geratenen Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einem Medienbericht zufolge nur wenige grobe Verstöße ergeben. Von 18.315 positiven Bescheiden, die das Bremer Amt seit 2000 erlassen habe, hätten BAMF-Prüfer in nur 165 Fällen ein »grobes Hinwegsetzen über Vorgaben«, also beispielsweise eine unterlassene Sicherheitsüberprüfung, festgestellt. Das berichtete die »Bild am Sonntag« unter Berufung auf den bislang vertraulichen Abschlussbericht des BAMF zum Fall Bremen.
Die Bremer BAMF-Außenstelle war im Frühjahr in die Kritik geraten, weil dort möglicherweise unrechtmäßig Asylbescheide positiv entschieden wurden. Die Rede war von rund 1200 Fällen. Nach inoffiziellen Angaben aus der Behörde soll es auch Fälle gegeben haben, in denen die Verfahren so lange verschleppt wurden, bis eine Rücküberstellung der Asylbewerber in ein anderes EU-Land, indem sie zuvor bereits registriert worden waren, wegen der Überschreitung der dafür vorgesehenen Frist unmöglich geworden war.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte am Sonntag, das BAMF habe die Überprüfung von Fällen in der Außenstelle Bremen abgeschlossen. Die finale Auswertung durch die Behörde sei aber noch nicht beendet. Sie sagte: »Unabhängig davon können auch die Ergebnisse der Überprüfung nur ein Teilaspekt für die abschließende Bewertung der Vorfälle in Bremen sein.« Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die frühere Amtsleiterin Ulrike B. laufen noch.
Als Konsequenz aus dem Fall Bremen, aber auch aus Klagen über organisatorische Missstände insgesamt, hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine tiefgreifende Reform des BAMF angekündigt und Behördenchefin Jutta Cordt abberufen. Die Mitarbeiter der Bremer Außenstelle dürfen aktuell keine Asylfälle mehr bearbeiten, sondern kümmern sich stattdessen um Integrationsprojekte.
Nach Ansicht des Pro-Asyl-Geschäftsführers Günter Burkhardt hat der Fall der Bremer BAMF-Stelle eine katastrophale öffentliche Wirkung erzeugt. »Es ist der Eindruck erweckt worden, Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten hätten zu Unrecht Schutz bekommen. Diese Vorurteile hat auch der zuständige Bundesinnenminister durch sein Handeln bestärkt«, sagte Burkhardt der »Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung« (Montag). »Wir erwarten jetzt, dass der Innenminister sich öffentlich positioniert und deutlich macht, dass Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten Schutz brauchen.«
Im ZDF-»Sommerinterview« sagte Innenminister Seehofer auf die Frage, ob er in der Affäre womöglich zu hart reagiert habe, er kenne die Einzelheiten des Abschlussberichts noch nicht. »150 oder 160 Fälle wären ja auch eine Größenordnung«, fügte er hinzu.
Bereits Anfang der Woche hatte eine Anfrage der LINKEN-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke an die Bundesregierung ergeben, dass die Zahl der zu beanstandenden Asylentscheidungen bundesweit gering ist. Im ersten Halbjahr 2018 endeten von 43 298 abgeschlossenen Prüfverfahren nur 307 Verfahren damit, dass das BAMF einem Geflüchteten den zuvor gewährten Schutzstatus wieder entzog. Das sind 0,7 Prozent. Jelpke sagte: »Die Zahlen entlarven die Behauptungen, im BAMF gäbe es erhebliche Sicherheitsmängel und Asylsuchende würden zahlreich über ihre Identität täuschen oder zu Unrecht anerkannt werden, als brandgefährliche Hetze ohne Grundlage.«
Das BAMF muss spätestens drei Jahre nach der Anerkennung prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Schutz in Deutschland noch bestehen. Das Bundesamt kann den Schutzstatus zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass ein Ausländer falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat. Zum Widerruf kommt es, wenn sich etwa herausstellt, dass sich jemand regelmäßig in seinem Herkunftsland aufhält, wenn ein Flüchtling »eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland« darstellt oder wenn sich die Situation in seiner Heimat nachhaltig verbessert hat. Letzteres betraf zuletzt beispielsweise Menschen aus Gambia und Kolumbien. Agenturen/nd
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