- Politik
- Entschädigung für NS-Opfer
Kein Opfer, weil nicht angefeindet
In Kriegszeiten zur »Arisierung« geraubte Kinder haben bis heute kein Recht auf Entschädigung
Hermann Lüdeking kann sich noch gut erinnern, wie ein deutsches Ehepaar 1942 in die »Lebensborn«-Einrichtung in Sachsen kam und ihn zur Adoption aussuchte. Sechs Jahre alt war er, man hatte ihn aus Polen verschleppt. In den amtlichen Urkunden der »geraubten Kinder« wurden in der Regel Geburtsort und teilweise auch -datum gefälscht.
Die »Zwangsarisierung« von Kindern ist ein weitgehend unbekanntes Kapitel der Nazidiktatur. Lüdeking, inzwischen 83 Jahre alt, hofft bis heute vergeblich auf eine wenigstens symbolische Entschädigung. Seine Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht wurde im vergangenen Monat abgelehnt. Es bestehe kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch.
Lüdeking wollte damit eine ablehnende Entscheidung der Generalzolldirektion in Köln als zuständige Abteilung des Bundesfinanzministeriums aufheben. Hier hatte er eine einmalige Beihilfe nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von NS-Unr...
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