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Schäfer fordert Gewehr gegen Wölfe
Niedersachsen: Debatte um Herdenschutz spitzt sich zu
»Der ist wohl angefahren worden«, vermuteten Polizisten, als sie ein Landwirt in Niedersachsen dieser Tage nahe einer Landstraße zu einem toten Wolf führte. Aber das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, vom amtlichen Wolfsbüro mit der Untersuchung des Graurocks beauftragt, kam zu einer anderen Diagnose: Er wurde erschossen! Unerlaubt, von einem Unbekannten.
Doch Schüsse auf Wölfe sollen künftig erlaubt sein, und zwar Schäfern, die ihre Herden vor einem Wolfsangriff schützen wollen. Das jedenfalls fordert Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhalter. Er selbst möchte bei der Bewaffnung vorangehen, den Hirtenstab sozusagen mit der Flinte vertauschen. Der erklärte Wolfsgegner aus dem niedersächsischen Winsen, der die Tiere als »Schädlinge« bezeichnet, hat bereits Genehmigungen zum Erwerb und Gebrauch einer Waffe beantragt. Aus dem Schreiben, mit dem der Schäfer sein Begehren der Kommunalbehörde mitteilt, zitiert das Magazin »top agrar« die Wünsche Schmückers: Eine Flinte »Kaliber 12 mit dazugehöriger Schrotmunition« will er kaufen, und man möge ihm gestatten, diese Waffe zu führen. Er wolle damit Wölfe durch Schüsse vergrämen oder gezielt abschießen, wenn diese sich den Schafen und Schafweiden auf unter 300 Metern nähern.
Schmücker meint, nur durch Waffeneinsatz werde der Wolf lernen, dass der Mensch seine ihm anvertrauten Tiere schützt und dass es ratsam ist, ihnen nicht zu nahe zu kommen. Die Politik, so der Schafhalter, verspreche zwar viel in punkto Herdenschutz, tue aber zu wenig für all diejenigen, für die eine unversehrte Herde die Existenzgrundlage sei.
In ihrer Existenz durch den Wolf bedroht sehen sich auch Tierbesitzer, die im Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter ihre Interessenvertretung haben. Auch sie meinen, das Land müsse sich stärker engagieren, um Halter und Herden vor Schäden durch den grauen Räuber zu bewahren. Den Griff zur Waffe jedoch empfiehlt der Verband nicht.
Ob Wendelin Schmücker zur Waffe greifen darf? Vermutlich ja, wenn er den Hirtenstab als eine solche einsetzt. Vermutlich nein, was seinen Wunsch nach einem Schießprügel betrifft. Die Flinte, die er haben will, ist eine Jagdwaffe. Diese aber dürfen nur Inhaber eines Jagdscheines benutzen und nur zum Schuss auf Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Der Wolf gehört nicht dazu, darüber hinaus ist er streng geschützt. Auch das Herumknallen mit einer Schrotflinte zum Vergrämen - und das auch noch außerhalb eines Jagdreviers - dürfte rechtlich unangenehme Folgen haben.
Statt mit Schrot werden sich die Herdenhüter wohl mit Argumenten aufmunitionieren müssen, um damit beim Land in Sachen Herdenschutz vorstellig zu werden. Immerhin hat Umweltminister Olaf Lies (SPD) erneut bekräftigt, er habe Verständnis für die Probleme der Schäfer und der Halter anderer Weidetiere. Das Land wolle sie weiter unterstützen. Gesetzwidrig sei es aber, so erinnert der Politiker, eigenmächtig einen Wolf zu töten. Die Tat könne eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen - oder sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
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