Der Dissens bleibt

Der frühere RAF-Anwalt Ströbele trifft auf den einstigen Ankläger Pflieger - eine Aussprache findet nicht statt

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Prozess gegen die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) standen sie sich als Kontrahenten gegenüber: Der Rechtsanwalt und spätere Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele verteidigte mehrere Mitglieder der Stadtguerilla, während der ehemalige Bundesanwalt Klaus Pflieger die Anklage vertrat. Beide Juristen sind längst im Ruhestand; sie trafen am Montagabend in einem vom Deutschlandfunk (DLF) übertragenen Streitgespräch im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin aufeinander.

Gleich zu Beginn des von dem DLF-Korrespondenten Stephan Detjen moderierten Talks stellen die beiden Senioren ihre Gemeinsamkeiten heraus. Pflieger bekennt, als Student gegen die Notstandsgesetze, den Radikalenerlass und den Vietnamkrieg demonstriert zu haben. Ströbele weist darauf hin, dass die Notstandsgesetze bis heute in Kraft seien und der Radikalenerlass zu Berufsverboten für Tausende Linke in Westdeutschland geführt habe. Aber auch er bekennt, dass ihn seine Staatskritik nicht daran gehindert habe, sich auf einen Richterposten zu bewerben. Er wurde allerdings abgelehnt, weil er schon im Anwaltskollektiv um den damals linken Rechtsanwalt Horst Mahler gearbeitet hatte.

So wurde Ströbele zum Anwalt zahlreicher Aktivist*innen der außerparlamentarischen Opposition. Einige von ihnen liefen später zur RAF über. »Ich sah nicht ein, warum ich meine Mandanten nicht weiterhin als Genossen bezeichnen sollte. Schließlich kannte ich sie jahrelang aus gemeinsamen APO-Zeiten«, verteidigt sich Ströbele gegen einen Vorwurf, der ihm in den 1970er Jahren den Ausschluss aus der SPD und dem RAF-Verfahren und 1980 eine Bewährungsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation eintrug. Dass er die Gefangenen in Anwaltsbriefen als Genossen angesprochen hatte, wurde als ein Beleg für die politische Nähe interpretiert. »Ich habe Mandanten und nicht ihre Taten verteidigt«, betont Ströbele nach einer Frage aus dem Publikum.

Für ihn habe der Rechtsstaat damals versagt, betont Ströbele. Eindrücklich schildert er, wie er bis zum Schluss versucht habe, das Leben des RAF-Gefangenen Holger Meins zu retten, der am 9. November 1974 im Hungerstreik gegen seine Isolationshaftbedingungen gestorben war. Meins forderte die Zusammenlegung mit anderen RAF-Gefangenen. Noch zwei Tage vorher habe Ströbele den Gefangenen besucht. »Sorge dafür, dass ich nach Stammheim verlegt werde, sonst sterbe ich«, habe Meins ihm mit nur noch leiser Stimme aufgegeben, erinnert sich Ströbele. Doch alle Versuche seien vergeblich gewesen.

Pflieger hingegen will im Fall Holger Meins auch 45 Jahre später keinen Fehler beim Staat erkennen. Die RAF habe mit den Hungerstreiks den Staat erpressen wollen und tote Gefangene einkalkuliert. Warum dann dieses angebliche RAF-Kalkül nicht durch die Verlegung von Meins unterlaufen wurde, lässt Pflieger offen. Er verteidigte auch die als Lex RAF bekannt gewordenen Sondergesetze, die Prozesse auch ermöglichten, wenn die Angeklagten nicht verhandlungsfähig waren. »Sonst hätten wir die RAF-Prozesse nicht führen können«, erklärt der ehemalige Bundesanwalt. Ströbele erinnert daran, dass NS-Täter wegen Verhandlungsfähigkeit immer wieder Prozesse scheitern lassen konnten, ohne dass ein Sondergesetz eingeführt wurde. Für Pflieger hat sich der Rechtsstaat im Kampf gegen die RAF bewährt. Als Beleg dafür verweist er auf die Auflösungserklärung der Organisation, womit sie ihr Scheitern eingeräumt habe.

Aus dem Publikum wird daran erinnert, dass mehrere RAF-Gefangene im Gefängnis ums Leben kamen und es noch immer offene Fragen zu den Todesumständen gibt. Während Ströbele erklärt, ebenfalls noch offene Fragen dazu zu haben, zeigt sich Pflieger erstaunt, dass die staatliche Version der Todesumstände noch immer angezweifelt wird, und spricht von Verschwörungstheorien.

Die große Versöhnung zwischen Ankläger und Verteidiger in den RAF-Verfahren gibt es am Ende nicht, wie Moderator Detjen feststellt.

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