EU-Gericht urteilt gegen Ungarns Asylpolitik
Luxemburg. Das ungarische Asylrecht verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs in bestimmten Fällen gegen EU-Regeln. Einem Asylbewerber, der eine »schwere Straftat« begangen hat, dürfe nicht ausschließlich aufgrund der Höhe des Strafmaßes internationaler Schutz verweigert werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Hintergrund ist der Fall eines Afghanen, dem 2016 in Ungarn sowohl die Anerkennung als Flüchtling als auch subsidiärer Schutz verweigert wurde. dpa/nd
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