Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?
Steuerrecht
Im Kern geht es um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen als sogenannte Sonderausgaben. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet im § 10 zwei Arten von abzugsfähigen Versicherungsbeiträgen: Altersvorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur berufsständischen Versorgung oder zu einer Basisrente/Rürup-Rente) sowie Sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Um letztere geht es im Bürgerentlastungsgesetz. Zu den »Sonstigen Vorsorgeaufwendungen« gehören vor allem Beiträge zur gesetzlichen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich diverser Zusatzversicherungen (Auslandskrankenversicherung Zahnzusatzversicherung usw.).
Aber auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat, Kraftfahrzeug, Hundehalter usw.), Unfallversicherung, Risikolebensversicherung sowie Renten- und Kapitallebensversicherung, w...
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