Jobverlust nach Videobeweis ist zulässig

Bundesarbeitsgericht erlaubt Videobeweis von Überwachungskamera

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2018 (Az. 2 AZR 133/18) haben es Arbeitgeber künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das BAG in Erfurt entschied, dass Videoaufzeichnungen von offen angebrachten Kameras beispielsweise in Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen.

Der Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen durfte mit der Auswertung der Aufzeichnungen solange warten, »bis er dafür einen berechtigten Anlass sah«, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter.

Das BAG kippte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 2 Sa 192/17) und setzte neue Regeln für Videobeweise von Überwachungskameras in Kündigungsschutzverfahren.

Der Fall: Am 13. August 2016 erhielt eine Verkäuferin eine fristlose Kündigung - »weg...


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