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Karlsruhe. Säumige Mieter müssen bei Zahlungsverzug zusätzlich
zur fristlosen auch mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Diese weit verbreitete Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zulässig. Der für Mietsachen zuständige VIII. Senat verwies am Mittwoch zwei Fälle zur Neuverhandlung an das Landgericht Berlin zurück. In beiden Fällen hatten die Vermieter ihren Mietern fristlos gekündigt, nachdem diese zwei Monatsmieten schu...
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