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Urteil: 16-Jährige dürfen in Thüringen wählen
AfD scheitert mit Klage vor dem Verfassungsgericht / Richter: Landesregierung besitzt gesetzgeberischen Spielraum beim Festlegen des Wahlalters
Niederlage für die AfD: 16- und 17-Jährige dürfen bei Kommunalwahlen in Thüringen auch künftig ihre Stimme abgeben. Das entschieden Thüringens Verfassungsrichter am Dienstag in Weimar. Die Senkung des Wahlalters verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101508.wahlalter-urteil-jaehrige-duerfen-in-thueringen-waehlen.html
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