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LINKE lobt Schnellverfahren nach Chemnitz
Rassistische Übergriffe hatten Justiz zum Handeln gezwungen / 168 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen
Chemnitz. Pirna, Zwickau und vor allem Chemnitz: Einen Monat nach der Verfügung, bei der Ahndung von Straftaten verstärkt auch auf Schnellverfahren zu setzen, hat die LINKE in Sachsen im Landtag die Maßnahme gelobt. Generell sei es eine gute Entscheidung, den Weg der beschleunigten Verfahren wieder einzuschlagen, sagte der rechtspolitische Sprecher der LINKEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl, der Deutschen Presse-Agentur. Er halte das schnelle und konzentrierte Vorgehen für immens wichtig. »Wir haben die Aufgabe, den Demokratiestand und den Rechtsstaat zu schützen«, betonte der Anwalt.
Am 1. September hatte der Generalstaatsanwalt Hans Strobel die verstärkte Anwendung von beschleunigten Verfahren verfügt. »Die Strafe sollte einer Straftat möglichst direkt auf dem Fuße folgen«, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).
Insbesondere die rechten Demonstrationen und rassistischen Übergriffe nach dem Tod eines 35-Jährigen Deutschen durch Messerstiche am 26. August hatten die Justiz zum Handeln gezwungen. Gemkow sprach von einer Null Toleranz-Strategie.
Mit Stand vom 17. September gibt es 168 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Chemnitz. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Juliane Nagel hervor. Allein 68 Fälle bearbeitet die Gemeinsame Ermittlungsgruppe GEG-Centrum im Zusammenhang mit Kundgebungen am 27. August. Bei den verfolgten Straftaten handele es sich hauptsächlich um Körperverletzungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zum Beispiel Hitlergruß) und um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
Am Montag fand am Amtsgericht Chemnitz das fünfte beschleunigte Verfahren im Zusammenhang mit einer Serie von Demonstrationen rechter Gruppen seit dem 26. August statt. Im Gegensatz zu vier vorangegangenen Prozessen war kein Urteil gesprochen worden. Das Gericht stimmte dem Antrag der Verteidigung auf Prüfung der Schuldfähigkeit des 32 Jahre alten Chemnitzers zu. Er soll am 27. August bei der Kundgebung den Hitlergruß gezeigt haben.
In vorangegangenen Verfahren waren drei Männer aus Chemnitz wegen des gleichen Deliktes verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht einen Thüringer zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt, weil er am 1. September im Anschluss an eine Demonstration zwei Bundespolizisten angegriffen hatte.
In Pirna hatte das Amtsgericht am vorigen Donnerstag einen 26-Jährigen aus Afghanistan zu sieben Monaten Haft verurteilt, weil er zwei Tage zuvor Polizisten angegriffen hatte. Am Donnerstag soll sich laut Staatsanwaltschaft ein 25 Jahre alter Mann aus Werdau in Zwickau vor Gericht verantworten, weil er in der Nacht zum 28. September einen Brandsatz auf ein Asylbewerberheim in Werdau geworfen haben soll. »Wir müssen die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates klarmachen«, sagte LINKEN-Politiker Bartl.
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