Eine Partei der Privilegierten

In der Rentenpolitik agiert die AfD nationalistisch, widersprüchlich und gegen ihre vermeintliche Klientel

  • Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges und Gerd Wiegel
  • Lesedauer: 8 Min.

Kinder und Jugendliche bilden mit circa 2,7 Millionen von Armut betroffenen Menschen unter 18 Jahren zwar seit Langem die Hauptbetroffenengruppe, das Armutsrisiko der ebenfalls 2,7 Millionen von Armut betroffenen Menschen über 64 Jahren wächst momentan allerdings am schnellsten, weshalb man in Fachkreisen auch von einer »Reseniorisierung« der Armut spricht. Sofern sich an der Regierungspolitik nichts ändert, wird die Altersarmut weiter zunehmen. Deshalb schreit die Konzeptionslosigkeit von CDU, CSU und SPD geradezu nach Alternativen, wie man sie von der AfD aufgrund ihres Parteinamens erwartet.

Selbst nach über fünf Jahren ihres Bestehens hat sich die AfD jedoch noch immer auf kein Rentenkonzept geeinigt, sondern außer konträren Positionen und miteinander unvereinbaren Papieren auf diesem Gebiet nichts vorzuweisen. Spitzenpolitiker wie Alexander Gauland weisen deshalb in Diskussionen über die zunehmende Altersarmut gebetsmühlenartig darauf hin, dass man ja eine »junge Partei« sei, die sich gerade erst sortiere. Dies gleicht zumindest dann einem politischen Offenbarungseid, wenn man ihren Anspruch ernst nimmt, die Schutzmacht aller sozial Benachteiligten zu sein. Nur weil die etablierten Parteien das ebenso selten skandalisieren wie die Massenmedien, sondern der AfD durch die ständige Diskussion über das angebliche Kardinalproblem der Bundesrepublik - die vermehrte Fluchtmigration und die mangelnde Integration der Zugewanderten - immer wieder politische Steilvorlagen liefern bzw. ideologische Ablenkungsmanöver erlauben, bleibt der Öffentlichkeit dieses Hauptmanko des rechtspopulistischen Parteiprojekts weitgehend verborgen. (...)

Das Buch

Christoph Butterwegge, Jahrgang 1951, lehrte bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität Köln. Er gehört zu den profiliertesten Armutsforschern Deutschlands. 2017 kandidierte er für die LINKE bei der Wahl des Bundespräsidenten. Gudrun Hentges, Jahrgang 1964, lehrt seit 2016 Politikwissenschaft, Bildungspolitik und politische Bildung an der Kölner Universität. Gerd Wiegel, Jahrgang 1966, ist Politologe und arbeitet seit 2006 als Referent der Linksfraktion im Bundestag für die Themen Rechtsextremismus/Antifaschismus.

In ihrem Buch »Rechtspopulisten im Parlament« analysieren sie die Herausbildung der neuen Rechten, ihre Strategien und Schlüsselthemen. Der hier dokumentierte Text ist ein Auszug aus dem Kapitel, das sich mit der Sozialpolitik und dem Sozialpopulismus der AfD beschäftigt - ein Thema, dem die rechte Partei im nächsten Jahr einen Sonderparteitag widmen wird.

Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges, Gerd Wiegel: Rechtspopulisten im Parlament. Polemik, Agitation und Propaganda der AfD. Westend, 256 Seiten, 20 Euro.

In ihrem Programm zur Bundestagswahl 2017 führte die AfD die finanziellen Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht etwa auf die neoliberale Modernisierung, die Deregulierung des Arbeitsmarktes (Hartz-Gesetze) durch die rot-grüne Koalition und die Demontage des lohn- und beitragsbezogenen Rentensystems, also die Teilprivatisierung der Altersvorsorge (Riester-Reform) und damit verbundene Beitragssatzsenkungen sowie die Entlastung der Arbeitgeber zurück, sondern nach Art einer Verschwörungstheorie auf die Bezahlung versicherungsfremder Leistungen aus dem Etat der Rentenversicherung »in zweistelliger Milliardenhöhe« allein im Jahr 2015. Dabei wurde jedoch verkannt, dass die GRV kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmenproblem hat und auch keine Privatversicherung ist, bei der als »versicherungsfremd« gilt, wofür keine Beiträge entrichtet wurden. Bei einer Sozialversicherung kann nur das versicherungsfremd sein, was nicht durch die Solidarpflicht der Versichertengemeinschaft abgedeckt ist.

Wer die Ursachen der sozialen Probleme nicht oder falsch analysiert, kann sie auch nicht lösen. Hinzu kommt, dass die AfD in der Rentenpolitik zerstritten und schwerlich konsensfähig ist. Der national- bzw. wirtschaftsliberale Flügel um Bundessprecher Jörg Meuthen und die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel setzt auf den Markt, Privatinitiative und Eigenverantwortung, während der völkisch-nationalistische Parteiflügel um Björn Höcke die Alterssicherung im Sinne eines »solidarischen Patriotismus« reorganisieren will.

Markus Frohnmaier, der zuerst Frauke Petrys Pressesprecher war, im Mai 2017 zu Alice Weidels Sprecher avancierte und baden-württembergischer Bundestagsabgeordneter ist, plädiert für eine »Volksrente« nach Art des Schweizer Drei-Säulen-Modells. In seinem »Impulspapier« zur Rentenpolitik bemerkt Frohnmaier einleitend, dass ein Möbelhaus in seinem Bundesland eine kostenlose Mittagsspeisung eingeführt hat, was zur Bildung einer langen Schlange von Ruheständler(inne)n führte, die gar nicht zu den Kunden gehören, aber (zu) wenig Geld haben. Daraus zieht er die politische Schlussfolgerung: »Menschen, die teilweise Jahrzehnte lang gearbeitet haben, sind darauf angewiesen, dass sie von ihrem örtlichen Möbelhaus ein lokales Mittagessen spendiert bekommen. Gleichzeitig zahlt der Staat Sozialleistungen an Menschen aus, die ohne Papiere illegal nach Deutschland gekommen sind.« Auch die Frage der Alterssicherung wird also mit der Zuwanderung verknüpft, obwohl beide nichts miteinander zu tun haben, weil Flüchtlinge (noch) keine Rente erhalten und das Sinken des Rentenniveaus von 53 auf 43 Prozent vor Steuern im Jahr 2030 bereits kurz nach der Jahrtausendwende im Bundesgesetzblatt verankert wurde, als niemand etwas von den Kriegen und Bürgerkriegen in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge (Syrien, Irak und Afghanistan) ahnte.

Auf der Grundlage eines »Volkskapitalismus« möchte Frohnmaier eine »Volksrente« einführen, die Deutsche gegenüber Ausländer(inne)n und Eltern gegenüber Kinderlosen privilegiert, weil ein Teil der Finanzmittel für die zuerst Genannten reserviert wird bzw. die Zahlungen für Letztere geringer ausfallen. Das bisherige Umlageverfahren soll zwar nicht abgeschafft, sein Schwerpunkt aber zu einem »kapitalgedeckten« - in Wirklichkeit: zu einem finanzmarktabhängigen - Rentensystem verschoben werden. Die geplante Volksrente hat drei Bestandteile: erstens eine »Grundrente« für »alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit weltweit«, die sie durch Pflichtbeiträge finanzieren, sofern ihr Jahreseinkommen mindestens 15 000 Euro beträgt; zweitens eine »Lebensrente« als »kapitalgedeckte private Teilzwangsversicherung«, welche die Lebensleistung widerspiegeln und im Idealfall den Löwenanteil der Ausgaben eines Ruheständlers decken soll; drittens eine »rein private und freiwillige Zusatzrente«, durch die sich der Lebensstandard im Alter dem Lebensstandard im Arbeitsleben noch mehr angleichen soll.

Beiträge zur Grundrente wären an die Höhe des Einkommens, aber auch an die Zahl der Kinder gekoppelt (pro Kind würden sie halbiert), Ausländer hätten jedoch stets den vollen Grundrentenbeitrag zu entrichten und erhielten auf ihr »Lebensrentenkonto« im Unterschied zu deutschen Staatsbürger(inne)n auch keinen staatlichen Zuschuss. Während er die beschriebene Einschränkung nicht begründet, spricht laut Frohnmaier für die beschriebene Entlastung der Umstand, »dass eine deutlich bessere Absicherung im Alter als jedes Rentensystem nach wie vor die eigenen Kinder sind und damit auf eine höhere Lebensrente im Zweifel einfacher verzichtet werden kann«. Frohnmaier gehört also zu den Verächtern, nicht zu den Verteidigern des modernen Sozialstaates, glaubt er doch, man könne die Altersvorsorge im 21. Jahrhundert wie in einer altertümlichen Gesellschaft organisieren, in der Kinder den Reichtum ihrer Eltern darstellten und diese im Alter mit »durchfütterten«, wohingegen seinerzeit ärmer war, wer keine (arbeitsfähigen) Kinder hatte.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ist auch kein Fürsorgesystem, dessen Transferleistungen man willkürlich auf Einheimische beschränken kann, sondern ein Sozialversicherungssystem, das in erster Linie durch verfassungsrechtlich als Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Beiträge von Arbeitnehmer(inne)n und Arbeitgebern finanziert wird. Wer gewisse Rentenbestandteile deutschen Ruheständler(inne)n vorbehalten will, verstößt damit eindeutig gegen die Verfassung. Nicht der Islam befindet sich also »im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, wie das AfD-Programm zur Bundestagswahl behauptet, sondern führende Parteimitglieder des national- bzw. wirtschaftsliberalen Flügels, die Senior(inn)en nur deshalb von Rentenzahlungen ausschließen und womöglich in Altersarmut stürzen möchten, weil sie nicht die »richtige« Nationalität besitzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die AfD deren Einbürgerung durch Abschaffung der erst im Januar 2000 eingeführten Elemente des Territorialprinzips im Staatsangehörigkeitsrecht (Wiederherstellung des antiquierten Blutrechts und Ausschluss der Mehrfachstaatsangehörigkeit) praktisch unmöglich machen will.

Ausgereifter erscheint das von der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorgelegte Konzept einer »Produktivitätsrente«, die auf einer »Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft« und der »Stärkung des umlagefinanzierten gesetzlichen Rentensystems« basiert. Ausgehend von der Tatsache, dass die ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gesetzten Ausgaben der Rentenversicherung zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2015 trotz einer steigenden Zahl von Rentenbezieher(inne)n um circa 10 Prozent gesunken sind, fordert der Höcke-Flügel die Wiederanhebung des Sicherungsniveaus vor Steuern von 48,6 Prozent auf 50 Prozent. Dieses etwas höhere Rentenniveau soll über das Jahr 2045 hinaus garantiert werden. Explizit abgelehnt wird die staatlicherseits geforderte und geförderte private Altersvorsorge (Riester).

Da den Arbeitnehmer(inne)n mit einer diskontinuierlichen Erwerbsbiografie, prekären Beschäftigungsverhältnissen und niedrigen Löhnen - besonders in Ostdeutschland keine Seltenheit - die Erhöhung des Rentenniveaus allein wenig nützen würde, will die Thüringer Landtagsfraktion zusätzlich eine »Staatsbürgerrente« für Ruheständler/innen einführen, die weniger als 45 Entgeltpunkte, aber mindestens 35 Beitragsjahre (einschließlich Kindererziehungs- und Pflegezeiten) erreichen. Dieser steuerfinanzierte Aufschlag soll eine deutliche Erhöhung des Rentenniveaus für alle Senior(inn)en mit einem Rentenanspruch unterhalb der Standardrente mit sich bringen, aber nur deutschen Staatsbürger(inne)n gezahlt werden.

Mit der »Kinderrente« ist gemeint, dass Eltern je nach Zahl ihrer Kinder von drei zusätzlichen Beitragspunkten befreit würden, die sie andernfalls wie sämtliche Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen müssten. Wenn die Eltern in Rente gehen, erhalten sie wiederum abhängig von der Kinderzahl einen Rentenzuschuss, der sich nach der »rechnerischen Versorgungslücke des Standardrentners« bemisst. Entfallen würden die sog. Mütterrente und die sog. Mütterrente II, wie sie die Große Koalition auf Drängen der CSU plant.

Bei der Finanzierung des Rentensystems soll die Drittelparität zwischen Arbeitnehmer(inne)n, Arbeitgebern und Staat wiederhergestellt werden. Dessen Mehrausgaben will die Thüringer Landtagsfraktion durch Umschichtungen im Bundeshaushalt finanzieren, wobei die mit 20 Milliarden Euro bezifferten Kosten der »Masseneinwanderung« natürlich besonders zu Buche schlagen. Neben den Arbeitnehmer(inne)n sollen Selbstständige, Beamte und Politiker/innen in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, diese wird aber nicht als Erwerbstätigen- oder Bürgerversicherung bezeichnet. Ungeklärt bleibt auch, ob weitere Einkunftsarten (z. B. Zinsen, Dividenden sowie Miet- und Pachterlöse) verbeitragt würden, was durchaus im Sinne der sozialen Gerechtigkeit wäre.

Weiter geht die AfD in Sachsen-Anhalt mit ihrem »Volksrentenkonzept«, bei dem alle Einkommensbezieher/innen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssten, wie ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Robert Farle im Rahmen einer Debatte über das Problem der Altersarmut und die Entwicklung der Altersrenten in dem ostdeutschen Bundesland erklärte. Schließlich soll die Beitragsbemessungsgrenze - 2018 endet die Beitragspflicht für Arbeitnehmer/innen (und Arbeitgeber) bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6500 Euro in Westdeutschland und von 5800 Euro in Ostdeutschland - weder aufgehoben noch sofort angehoben werden. Gemeinsam ist den AfD-Rentenkonzepten bis auf die geplante Diskriminierung von Ausländer(inne)n wenig. Eine solidarische Bürgerversicherung würde nicht bloß alle Wohnbürger/innen (auch Nichtdeutsche mit Daueraufenthalt) einbeziehen, sondern auch sämtliche Einkunftsarten (unter Einschluss von Kapitalerträgen) ohne Begrenzung verbeitragen. Da die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hiervon absieht, schont sie Spitzenverdiener und andere Hocheinkommensbezieher. Folglich bleibt die AfD selbst dann, wenn sich der völkisch-nationalistische Flügel mit seinem Konzept durchsetzt, auch im Kernbereich des sozialen Sicherungssystems eine Partei der Privilegierten.

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