Freiberuflich und prekär

LINKE fordert bessere soziale Absicherung für mehr als zwei Millionen Soloselbstständige

  • Jana Frielinghaus
  • Lesedauer: 3 Min.

Sie heißt nicht mehr so, doch faktisch gibt es sie weiter millionenfach: die »Ich-AG«. Den Euphemismus für prekäre Soloselbstständigkeit hat einst der ehemalige VW-Personalchef Peter Hartz geprägt, 2002/2003 Chefberater der damaligen Bundesregierung von SPD und Grünen bei deren neoliberaler Arbeitsmarktreform. Heute ist die Lage vieler Menschen, die ohne »Arbeitgeber« ihren Lebensunterhalt beispielsweise als Lektorin oder Handwerker, als Clickworker oder Pflegedienstleisterin bestreiten, nicht besser als vor 15 Jahren. Nach Angaben der Linksfraktion im Bundestag ist mehr als die Hälfte der 4,2 Millionen Selbstständigen »solo«, bei den Frauen sind es sogar zwei Drittel.

Die LINKE im Bundestag hat wiederholt versucht, auf eine Verbesserung der Situation für diese große Gruppe hinzuwirken. Im März dieses Jahres hat sie erneut einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht. Das Ziel: Ein Gesetz zur Stabilisierung und Erhöhung der Einkommen und ein flankierendes Maßnahmenpaket. Am Montag erörterten von den Parteien benannte Sachverständige im Sozialausschuss des Bundestages, ob und wie die Vorschläge der Linksfraktion umsetzbar wären.

Die Abgeordneten, die die Initiative gestartet haben, wollen unter anderem erreichen, dass die Betroffenen in einem ersten Schritt in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden können und dass sich ihre Beiträge an ihren tatsächlichen Einkünften orientieren. Zur Verhinderung von Altersarmut soll nach ihrem Willen die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Selbstständige fortgeführt und angepasst werden. Allgemein wiederholt die Linksfraktion in ihrem Antrag die Forderung nach Einführung einer steuerfinanzierten solidarischen Mindestrente von 1050 Euro netto. Darüber hinaus sollen alle Zugang zur Arbeitslosenversicherung bekommen.

Außerdem weist die Fraktion auf die Tatsache hin, dass viele Betroffene Tätigkeiten verrichten, die eigentlich denen eines abhängig Beschäftigten entsprechen - dass sie aber sämtliche gesundheitliche und betriebswirtschaftliche Risiken selbst tragen müssen. Die missbräuchliche Nutzung von »Scheinwerkverträgen« durch Unternehmen müsse deshalb verhindert werden. Von Scheinselbstständigkeit sind derzeit insbesondere die Kuriere der zahlreichen Anbieter, bei denen per App Essen oder eine Dienstleistung geordert werden kann, betroffen.

Bei der Anhörung stellte sich heraus, dass keiner der Experten über Informationen zur wirtschaftlichen Lage der Soloselbstständigen verfügte. Nach Schätzung von Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung sind rund 300 000 von ihnen gesetzlich fürs Alter versichert. Wie viele in welchem Umfang privat vorsorgen können, konnte keiner der anwesenden Fachleute sagen.

Die Forderung nach einer Mindestsicherung im Alter traf eher auf Ablehnung. Sie stehe im »grundsätzlichen Spannungsverhältnis zum Äquivalenzprinzip und zum Leistungsprinzip«, bemängelte etwa Gerhard Bäcker, emeritierter Professor für Soziologie aus Duisburg. Zugleich bestätigte er in seiner schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss, die Gefahr, dass Selbstständige im Alter, bei Arbeitslosigkeit und Krankheit »unzureichend versorgt« seien, lasse sich »nicht von der Hand weisen«.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) konnte insbesondere der von der Linksfraktion erhobenen Forderung nach Mindesthonoraren nichts abgewinnen, mit denen Dumpinglöhne für Selbstständige verhindert werden sollen. Dies, so BDA-Vertreter Benjamin Stumpp, wäre ein »Markteintrittshemmnis«. Er warnte zudem davor, das unternehmerische Risiko der Selbstständigen, etwa durch Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung, »auf die Allgemeinheit abzuwälzen«. Derselbe Verband hat nichts dagegen, dass die Steuerzahler etwa für Verluste aufkommen, die Konzerne etwa in öffentlich-privaten Partnerschaften erwirtschaften. Viktoria Mirschel von der Gewerkschaft ver.di begrüßte den Vorstoß für die Etablierung von Mindesthonoraren ausdrücklich.

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