Luft für Diesel wird noch dünner
Gericht fordert von Berlin, Straßenabschnitte für Umweltverschmutzer zu sperren
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag entschieden, dass das Land Berlin bis Ende März 2019 auf mindestens elf Straßenabschnitten ein Fahrverbot für Diesel erlässt. Geklagt hatte gegen das Land Berlin die Deutsche Umwelthilfe. Deren Forderung nach einem generellen Fahrverbot für Diesel innerhalb der Berliner Umweltzone wurde allerdings zurückgezogen. Außerdem verpflichtete das Verwaltungsgericht das Land Berlin, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxide eingehalten wird. Er liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
In ersten Reaktionen auf das Berliner Urteil forderte die SPD von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), mehr Druck auf die Autohersteller auszuüben. »Es ist nicht akzeptabel, dass die Automanager immer noch die technische Nachrüstung von Diesel-Pkw und deren Finanzierung verweigern«, kritisierte der Vizefraktionschef der SPD im Bundestag, Sören Bartol. Das Urteil zeige, dass Fahrverbote für Dieselfahrer eine »reale Gefahr« seien.
Auch der Umweltverband BUND erklärte, dass die Autoindustrie und die Politik durch das Urteil jetzt unter Handlungszwang geraten, endlich dafür zu sorgen, dass Dieselautos nachgerüstet werden. Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg kritisierten dagegen, dass streckenbezogene Fahrverbote für Diesel mehr Schaden als Nutzen bringen.
Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) sagte, dass das Land Berlin gut auf das Urteil vorbereitet sei. Bereits in den vergangenen Monaten sei viel getan worden, um die Stickstoffdioxid-Belastung in der Stadt zu senken. mkr Seite 9
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