Iran bestellt deutschen Botschafter ein
Protest gegen Auslieferung eines iranischen Diplomaten an Belgien
Nach der Auslieferung eines seiner Diplomaten von Deutschland nach Belgien hat der Iran den deutschen Botschafter in Teheran einbestellt. »Bei dem Treffen mit dem Botschafter wurde gegen die Festnahme, Inhaftierung und Auslieferung des iranischen Diplomaten protestiert«, sagte Außenamtssprecher Bahram Ghassemi am Mittwoch laut Webportal des Außenministeriums. Teheran habe erneut alle Anschuldigungen gegen den iranischen Diplomaten zurückgewiesen.
Deutschland hatte den unter Anschlagsverdacht stehenden Iraner Assadollah Assadi am Dienstag an Belgien ausgeliefert. Nach einer Befragung durch einen Ermittlungsrichter in Antwerpen wurde der Mann am Mittwoch in Untersuchungshaft genommen, wie die belgische Staatsanwaltschaft mitteilte.
Auch deutsche Ermittler vermuten, dass Assadi den Anschlag in Auftrag gegeben und den beiden mutmaßlichen Attentätern Sprengstoff besorgt hat. Ihren Erkenntnissen zufolge ist Assadi vermutlich ein Mitarbeiter des iranischen Geheimdienst- und Sicherheitsministeriums, das für die »Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppen« zuständig sei.
Der in Wien akkreditierte Diplomat war Anfang Juli in Unterfranken festgenommen worden. Grundlage war ein europäischer Haftbefehl, den die belgische Justiz beantragt hatte. Die für Terrorismus zuständige belgische Staatsanwaltschaft verdächtigt Assadi, an der Planung eines Anschlags auf iranische Oppositionelle in Frankreich beteiligt gewesen zu sein.
Die ganze Angelegenheit sei eine »inszenierte Verschwörung« von Gruppen, die die verbesserten Beziehungen Irans zur EU sabotieren wollten, sagte indes Ghassemi. Er beschuldigte besonders die iranische Oppositionsgruppe Volksmudschahedin, hinter dem angeblichen Anschlag auf ihre eigene Versammlung zu stecken. Teheran werde sich das Recht vorbehalten in diesem Fall juristische und diplomatische Schritte zu unternehmen, sagte Ghassemi.
Assadi hatte bereits einen Antrag gegen seine Auslieferung gestellt und sich dabei auf seine diplomatische Immunität berufen. Da sich der Iraner zum Zeitpunkt der Festnahme auf einer mehrtägigen Urlaubsreise außerhalb Österreichs befand, war er vor Strafverfolgung nicht geschützt, wie es weiter hieß. Agenturen/nd
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