Fehler im Fall Lunapharm erst 2017

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Hätte der fragwürdige Import von Arzneimitteln durch die Lunapharm Deutschland GmbH bereits viel früher gestoppt werden können? Die jüngsten Recherchen des ARD-Magazins »Kontraste« legen diese Schlussfolgerung nahe. Denn schon am 21. Juni 2013 soll der zuständige Beamte des Landesgesundheitsamtes der Geschäftsführerin von Lunapharm unmissverständlich per E-Mail mitgeteilt haben, dass der Bezug von Medikamenten aus griechischen Apotheken illegal sei. Vorausgegangen war offenbar eine Bitte von Lunapharm, das Landesgesundheitsamt solle doch in Griechenland nachfragen, ob eine Apotheke auch ohne Großhandelserlaubnis liefern dürfe.

Für Professor Wolf-Dieter Ludwig, der in der unabhängigen Expertenkommission zur Aufklärung des Lunapharm-Skandals mitgearbeitet hat, lässt die E-Mail das Handeln der Behörden laut ARD »noch absurder« erscheinen, denn das Landesgesundheitsamt habe dieselben Anfragen nach Griechenland 2016 und 2017 noch einmal gestellt. Das zeige, »dass wertvolle Zeit verstrichen ist, um diesen illegalen Import frühzeitig zu unterbinden«, so Ludwig.

Dazu hat die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (LINKE) jedoch eine andere Sichtweise. Denn klare Hinweise auf kriminelle Machenschaften - Lunapharm soll gestohlene, durch unsachgemäße Lagerung möglicherweise unwirksame Krebsmedikamente aus Griechenland bezogen und an deutsche Apotheken weiterverkauft haben - erhielt das Landesgesundheitsamt demzufolge erst 2016/2017 und reagierte dann nicht angemessen darauf. Johlige hatte mehrfach Akteneinsicht. Sie erklärt, die Anfrage von Lunapharm im Jahr 2013 sei allgemein gehalten gewesen, und damals lagen nach Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür vor, dass illegal gehandelt wurde.

2016 und 2017 sei dann nicht die Frage gewesen, »ob Apotheken aus Griechenland grundsätzlich Großhandel betreiben dürfen, sondern es stand die Frage, ob die 1984 erteilte Genehmigung für die Apotheke in Athen noch gültig ist«, in der zumindest in der englischen Übersetzung von einer Großhandelserlaubnis die Rede war. Lunapharm habe behauptet, diese Erlaubnis sei noch nach altem Recht erteilt worden, und deshalb dürfe die Apotheke ausnahmsweise Großhandel betreiben. »Die Klärung hat eine Weile gedauert.« Erst im März 2017 habe sich herausgestellt, »dass genau dieser Satz nur in der englischen Übersetzung der Genehmigung enthalten ist, im Original aber fehlt«. Insofern könne man aus der E-Mail von 2013 nicht schlussfolgern, dass 2016 schon alles hätte klar sein müssen, sagt Johlige. Die Medikamentenaufsicht im Landesgesundheitsamt müsse ja für Rechtssicherheit sorgen und deshalb sei es völlig korrekt gewesen, das sauber zu klären. »Die Fehler sind danach gemacht worden.« mit dpa

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