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  • Umgang mit Nazi-Veranstaltungen

So nah und doch so fern

Thüringische Richter und Behörden sind uneinig über Verantwortung für Naziveranstaltungen

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 4 Min.

Ziemlich genau eine Woche ist es nun her, dass auf dem Marktplatz von Apolda Tausende große und kleine Glassplitter zurückgeblieben waren; der beißende Geruch von Pfefferspray; acht leicht verletzte Polizisten. Und kein Tag seit diesem Samstagabend ist bislang vergangen, an dem nicht irgendwo das Spiel gespielt worden wäre, das sich schon nach den Neonazi-Konzerten von Themar so einer zweifelhaften Beliebtheit erfreut hat. Nur, dass dieses Spiel nun noch verbissener gespielt wird.

Dieses Spiel folgt sehr einfachen Prinzipien und das Wort »aber« hat dabei eine ganz zentrale Bedeutung: Menschen, die in den Thüringer Versammlungs- und Sicherheitsbehörden arbeiten, sagen - wenn man ihnen zusichert, ihren Namen nicht in die Zeitung zu schreiben - immer wieder: »Ich will ja keine Richterschelte betreiben, aber …« Dann folgt eine lange Schimpftirade gegen die Verwaltungsgerichte im Freistaat, die aus Sicht dieser Menschen die Verantwortung dafür tragen, dass Anfang Oktober Neonazis zu einem zweitägigen Rechtsrock-Festival nach Apolda kommen konnten. Ausschreitungen inklusive. Das Verwaltungsgericht Weimar und dann das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hatten unmittelbar vor dem Festival fast alle der behördlichen Auflagen für die Veranstaltung gekippt. Die waren erlassen worden, weil ein versammlungsrechtliches Verbot des Aufmarsches von Anfang an unrealistisch war. Weshalb das die andere Seite des Spiels ist: Aus den Reihen der Richter, die um solche Schelte wissen, heißt es, man wolle ja keine Behördenschelte betreiben, »aber …«.

Sowohl bei den Richtern als auch bei den Mitarbeitern der Versammlungs- und Sicherheitsbehörden werden Worte wie »Inkompetenz«, »Hochmut« oder »Arroganz« in diesem Spiel durchaus häufig benutzt; freilich immer bezogen auf die jeweils anderen. Wie häufig, das lässt sich erahnen, wenn man sich anschaut, wie harsch selbst der öffentliche Umgangston zwischen denen, die für die Behörden verantwortlich sind, und Thüringer Verwaltungsrichtern ist. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow beispielsweise hat auf seinem Twitter-Account geschrieben: »Es wäre wirklich schön, wenn mal einige Verwaltungsrichter die Kollegen der Polizei in Apolda bei ihrer Arbeit begleiten würden!«

Sowohl die Richter des Verwaltungsgerichts Weimar als auch die Richter des OVG wiederum hatten zuvor öffentlich erklärt, die Mehrzahl der behördlichen Auflagen für das Rechtsrock-Festival sei eben nicht durch »handfeste Tatsachen« von den Behörden belegt worden. Sie hätten »bloße Verdachtsmomente und Vermutungen« aneinander gereiht, was nicht ausreichend konkret sei, um in die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit einzugreifen. Zudem hatte vor allem das OVG gerügt, seine Richter hätten viel zu wenig Zeit gehabt, um eine Beschwerde aus dem Innenministerium gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar eingehend zu prüfen.

Der Ton in diesem Streit, die Stimmung in diesem Spiel ist also noch deutlich schärfer, als das nach den Rechtsrock-Konzerten von Themar 2017 und 2018 der Fall war, als die Argumente und die Verteilung der Spielerrollen schon ganz ähnlich waren. Und doch ist das nur ein Grund dafür, dass es derzeit nicht danach aussieht, als würden in Thüringen in nächster Zeit überhaupt einmal harte behördliche Auflagen für Rechtsrock-Veranstaltungen vor einem Verwaltungsgericht im Freistaat halten. Auch wenn Thüringens Innenminister Georg Maier inzwischen mehrfach gesagt hat, er glaube, die Verwaltungsgerichte könnten den Gewaltausbruch von Apolda in Zukunft nicht einfach ignorieren.

Der andere Grund für diesen düsteren Ausblick liegt darin, dass sowohl die Behörden als auch die Verwaltungsrichter zutiefst davon überzeugt sind, in ihrem jeweils eigenen Verantwortungsbereichen richtig gehandelt zu haben. Mehr noch: Sie sind sogar überzeugt davon, dass sie in der konkreten Situation gar nicht anders hätten handeln können. Aus ihrer jeweiligen Überzeugung heraus ist es deshalb der jeweils andere, der besser werden muss. Also läuft alles darauf hinaus, dass die Behörden und die Verwaltungsgerichte jedenfalls mittelfristig wieder so handeln werden, wie sie im Fall von Themar, im Fall von Apolda bereits gehandelt haben. Es sei denn, es passiert ein Wunder.

Und so stehen sich also jene, die ganz sicher weder auf der einen noch auf der anderen Seite Sympathien für rechtsextremes Gedankengut haben, nah und doch ganz fern gegenüber. Sie sind vereint in der wechselseitigen Verständnislosigkeit füreinander. Was darin gipfelt, dass es in den Thüringer Versammlungs- und Sicherheitsbehörden heißt, die Verwaltungsrichter im Freistaat würden aus mangelnder Verwaltungserfahrung heraus einer »ultraliberalen« Grundrechtsauslegung folgen. Was in den Kreisen der Juristen auf das Schärfste zurückgewiesen wird.

Genau ein halbes Jahr vor Beginn der nächsten Rechtsrock-Saison, ist diese Polarisierung zweierlei: Erschreckend und überhaupt nicht im Sinne der Idee, dass die deutsche Demokratie wehrhaft sein sollte.

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