Täter der Geiselnahme in Köln identifiziert
Motiv des Angreifers bisher unklar / Bundesanwaltschaft will Ermittlungen aufnehmen
Nach der blutig beendeten Geiselnahme vom Kölner Hauptbahnhof steht für die Polizei fest: Bei der Person, die am Tatort ihren Ausweis zurückgelassen hatte, handelt es sich um den Täter. Die Analyse von DNA-Material habe ergeben, dass der Geiselnehmer ein 55-jähriger Syrer sei, wie der Leiter der Kriminalpolizei Köln, Klaus-Stephan Becker, bei einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag mitteilte. Ein Haftbefehl wurde ausgestellt.
Der Mann habe seit März 2015 als anerkannter Flüchtling in Deutschland gelebt, so Becker. Die Kölner Staatsanwältin Natalie Neuen teilte mit: Der Täter schwebe zwar nicht mehr in Lebensgefahr, liege aber im Koma, so dass er nach wie vor nicht vernommen werden könne. Damit blieb zunächst offen, ob der Mann ein terroristisches Motiv hatte. Einen Tag nach dem Gewaltverbrechen beschlagnahmten Polizisten in seiner Kölner Wohnung Beweismittel, die nun ausgewertet werden.
Zeugen zufolge soll der Geißelnehmer bei der Tat gesagt haben, dass er der »Terrorgruppe Daesh« angehöre. Dabei handelt es sich um den arabischen Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Anderen Zeugenaussagen zufolge sei er »wahrnehmbar alkoholisiert« gewesen. Ein Polizeisprecher teilte zudem mit, dass der Syrer in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft gelebt und psychisch nicht in der Lage gewesen sei, einer Arbeit nachzugehen. Seit 2016 wurde wegen mehrerer angeblicher Straftaten gegen ihn ermittelt, unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Allerdings sei nur eine Anklage vor dem Amtsgericht Köln gelandet, andere Verfahren wurden aufgrund mangelnder Beweise eingestellt, sagte Neuen auf Nachfrage bei der Pressekonferenz.
Der 55-Jährige hatte am Montag in einem Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof einen Brandsatz gezündet. Dadurch hatte ein 14-jähriges Mädchen schwere Brandverletzungen erlitten. Anschließend war der Mann in eine benachbarte Apotheke gestürmt und hatte eine Angestellte als Geisel genommen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei überwältigte den Täter zwei Stunden nach Beginn der Geiselnahme, wobei dieser durch Schüsse verletzt wurde.
Hätte der Täter die von ihm mitgebrachten Gaskartuschen zur Explosion gebracht, wäre der Schaden beachtlich gewesen, sagte Becker. Dafür habe es jedoch größerer Hitze bedurft. Ob das mitgeführte Benzin für diesen Zweck ausgereicht hätte, darüber könne bislang nur spekuliert werden. Die Bundesanwaltschaft kündigte an, dass sie das Verfahren wahrscheinlich übernehmen werde.
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