Rot-Rot-Grün lehnt Video-Volksbegehren ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Senat lehnt das von einer Initiative angestrengte Volksbegehren für mehr Videoüberwachung ab. Das Vorhaben sei »rechtlich unzulässig und politisch verfehlt«, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Die mangelnde Eingrenzung möglicher Einsatzorte für Videoüberwachung hätte aus Sicht des Senats einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen zur Folge. Das Volksbegehren werde daher nun dem Verfassungsgerichtshof zur endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit vorgelegt. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -