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Rechtswidrige Abschiebung in Sachsen
Syrische Familie sitzt wegen BAMF-Fehler in Rumänien fest
Ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern ist rechtswidrig aus Sachsen nach Rumänien abgeschoben worden. Die Familie war Ende letzten Jahres nach Deutschland eingereist und hatte Anfang des Jahres Asyl beantragt. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) feststellte, dass die Familie zuvor bereits in Rumänien subsidiären Schutz erhalten hatte, ordnete es die Ausreise an. Aufgrund der dort herrschenden Umstände reichte die Familie Klage dagegen ein.
Wegen des laufenden Gerichtsverfahrens hätte die Familie eigentlich nicht abgeschoben werden dürfen. Die aufschiebende Wirkung der Klage war vom Verwaltungsgericht Dresden in einem ersten Eilverfahren sogar ausdrücklich bestätigt worden. Trotzdem teilte das BAMF den sächsischen Behörden fälschlicherweise mit, dass die Abschiebung zu vollziehen ist. Die darauffolgende Deportation der Familie nach Rumänien war eindeutig rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht am 9. Oktober und verpflichtete das Land Sachsen, die Familie »unverzüglich« nach Deutschland zurückzuholen.
Trotzdem sitzt die Familie weiterhin in Rumänien fest, erzählt Mark Gärtner vom sächsischen Flüchtlingsrat dem »nd«. Seit über einem Monat würden das Ehepaar und seine drei Kinder nun in Timisoara im Westen des Landes ausharren. Die ersten Tage habe die Familie noch ohne Wohnung in einem Park verbracht. Nur mit Hilfe des rumänischen Flüchtlingsrates konnte ihr Obdach in einer Garage vermittelt werden.
Doch auch nach Aufforderung durch den Flüchtlingsrat habe das zuständige Landesinnenministerium noch nicht alles in Bewegung gesetzt, um die Familie nach Deutschland zu bringen, kritisiert Gärtner. »Was in die eine Richtung schnellstens funktioniert hat, muss nun auch auf umgekehrtem Wege umgesetzt werden.« Pro Asyl und der Flüchtlingsrat forderten am Donnerstag, die Betroffenen »sofort zurückzuholen«.
Das sächsische Innenministerium verweist gegenüber »nd« auf den Fehler des BAMF. Derzeit befinde sich die Zentrale Ausländerbehörde mit der Deutschen Botschaft in Rumänien in der Abstimmung hinsichtlich der Ausreisemodalitäten und notwendiger Ausreisedokumente. Wann die Familie nach Deutschland zurückkehren kann, könne »derzeit nicht konkret eingeschätzt werden«.
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