Steuererklärung für Studenten lohnt sich langfristig
Tipp
»Nicht nur Studienanfänger, auch Studenten mitten im Studium und Doktoranden sollten mit einer freiwilligen Einkommensteuererklärung liebäugeln«, rät Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
Diese bisweilen unliebsame Beschäftigung kann sich wahrlich lohnen! Diverse Ausgaben rund ums Studium können als Verlustvortrag geltend gemacht werden, um später, wenn das erste Einkommen fließt, einen satten Steuervorteil zu kassieren. Das gilt auch für Studenten an Fachhochschulen, HAWs oder sonstigen Hochschulen.
Umzugskosten absetzbar
Ein Studium verursacht über die Jahre hohe Kosten. Wird über das Numerus-clausus-Verfahren ein Studienplatz zugewiesen, so steht zu Beginn ein Umzug an den Studienort an. Die Kosten für den Umzug können in unterschiedlicher Höhe, je nachdem ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt, als vorgezogene Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Und das, obwohl möglicherweise noch nich...
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