Vorgaben sind erlaubt

Quotenorientierung

Die Länder dürfen den öffentlich-rechtlichen Sendern vorschreiben, sich im Programm auf Information, Bildung und Beratung zu konzentrieren. Eine entsprechende Änderung des gesetzlichen Auftrags von ARD und ZDF verstoße nicht gegen die Rundfunkfreiheit, argumentiert der Leipziger Medien- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf in einem am Montagabend in Frankfurt am Main vorgestellten Gutachten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe kein »Grundrecht auf Quotenorientierung«, hei...


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