Abschiebeverbot nach Afghanistan abgelehnt
Stuttgart. Alleinstehende gesunde Männer im Erwerbsalter dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag eines Manns ab, ein Abschiebeverbot festzustellen. Die bestehenden Erkenntnisse ließen nicht den Schluss zu, dass jeder Rückkehrer aus Europa in Kabul so gefährdet sei, dass ihm eine »unmenschliche oder erniedrigende Behandlung« drohe. (Az. A 11 S 316/17) Der Asylbewerber war laut Gericht in Iran aufgewachsen und im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen. Er machte geltend, dass ihm in Afghanistan aufgrund der dortigen Sicherheitslage und der schlechten humanitären Bedingungen eine Verelendung drohe. Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Diese Nichtzulassung kann aber durch eine Beschwerde vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden. Nach Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrats gibt es Hinweise darauf, dass der nächste Abschiebeflug nach Afghanistan voraussichtlich am 13. November stattfinden wird. AFP/nd
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