Teilerfolg für Verein »Miteinander«

Gericht untersagt Behauptung der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Drohung war deutlich: Die Arbeit des Vereins »Miteinander e. V.« in Sachsen-Anhalt sei ein »Spuk, der beendet werden muss«. So hatte es vor zwei Monaten André Poggenburg formuliert. Er war einst Landes- und Fraktionschef der AfD und ist jetzt Vorsitzender einer Enquetekommission im Landtag, die sich mit »Linksextremismus« befassen soll. Poggenburg äußerte sich auf einer Pressekonferenz, auf der die AfD schwere Vorwürfe gegen den Demokratieverein erhob. Zumindest einen davon darf sie jetzt nicht mehr äußern - bei Strafe eines Ordnungsgeldes von bis zu einer Viertelmillion Euro. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg entschieden.

Der Verein hatte geklagt, weil ihm unter anderem vorgeworfen wurde, Regeln des Datenschutzes zu missachten. Die AfD habe damit eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, aber diese nicht belegt: »Sie hat nicht erklärt, ob und auf welche Weise gegen den Datenschutz verstoßen wird«, sagte der Gerichtssp...


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