Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Lohnuntergrenze soll nächstes Jahr auf 9,19 Euro steigen / Bundesfinanzminister Scholz fordert Erhöhung auf zwölf Euro

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn steigt Anfang 2019 von 8,84 Euro um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung am Mittwoch in Berlin. Die Mindestlohnkommission hatte im Juni eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze empfohlen. Anfang 2020 soll er weiter auf 9,35 Euro in der Stunde steigen. Die Bundesregierung muss den Mindestlohn per Verordnung beschließen. Sie folgt dabei den Empfehlungen der Kommission.

Die Lohnuntergrenze gilt für Beschäftigte über 18 Jahre, nicht aber für Auszubildende und Menschen in Arbeitsförderungsmaßnahmen. Ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose, die wieder eine Stelle finden. Sie haben in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf die Mindestvergütung. Praktikanten erhalten den Mindestlohn nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz plädiert unterdessen für einen höheren Mindestlohn ein. Er finde, »dass zwölf Euro Mindestlohn angemessen sind«, schrieb der SPD-Politiker in einem Gastbeitrag für die »Bild«. Die Linkspartei fordert ebenfalls eine Erhöhung auf zwölf Euro pro Stunde.

Vor kurzem hatte Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann ebenfalls einen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde gefordert. Er halte das für angemessen, sagte der ehemalige SPD-Bundestagsfraktionschef. Denn es gebe einen Niedriglohnsektor, »in dem die Menschen extrem hart arbeiten, aber mit dem Netto nicht zufrieden sein können«.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 eingeführt und betrug zunächst 8,50 Euro. Für eine Übergangszeit galten Branchenmindestlöhne weiter, auch wenn sie unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns lagen. Vom kommenden Jahr an gibt es keine Ausnahmen mehr. Agenturen/nd

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