Gefährliche Gegenstände in S-Bahnen verboten

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Die Bundespolizei hat für drei Monate ein Verbot erlassen, gefährliche Gegenstände in S-Bahnen und Zügen mitzunehmen. Ab diesem Freitag dürfen Fahrgäste an Wochenenden abends und nachts keine gefährlichen Werkzeuge und Objekte wie etwa Messer, Schlagringe oder Reizgas in der S-Bahn und Zügen mitnehmen, teilte ein Polizeisprecher mit. Das Verbot gilt allerdings nicht für das gesamte Stadtbahnnetz, sondern zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg. Es betrifft sämtliche Züge und Stationen auf dieser Strecke. »Wir haben dort vermehrt Gewaltdelikte von jungen Erwachsenen festgestellt, oft unter Alkoholeinfluss«, sagte der Sprecher. Das Verbot gilt von 20 Uhr bis 6 Uhr in den Nächten von Freitag bis Sonntag und soll bis zum 31. Januar 2019 bestehen. dpa/nd

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