Kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache - Kündigung
Rechtsstreit um einen Poolbau
Wem ein Gartengrundstück überlassen wird, welches er im Gegenzug hegt und pflegt, darf nicht einfach einen Pool bauen, nachdem ein Teich genehmigt wurde. Der Poolbau rechtfertige dann eine fristlose Kündigung des Nutzungsverhältnisses. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2 U 9/18).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, überließ das Land Hessen einem Mann kostenfrei ein Grundstü...
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