Keine Hausgeldzahlung auf Treuhandkonto

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Auch wenn diese Forderung bereits seit über zehn Jahren der geltenden Rechtslage entspricht, sieht die Praxis anders aus. Immer noch führen nicht wenige Verwaltungen WEG-Vermögen auf Treuhandkonten, unterstützt von den Banken, die oft so tun, als gebe es keine Alternative. Wohnungseigentümer haben dann kaum eine Chance, sich gegen Verwaltung und Bank gleichzeitig durchzusetzen, um das ihnen zustehende WEG-Eigenkonto einrichten zu können.

Der immer noch gängigen Praxis der Führung von Treuhandkonten hat nach anderen Gerichten (vgl. z. B. Landgericht Hamburg vom 28. Januar 2015, Az. 318 S 118/14; Landgericht Frankfurt/Oder vom 14. Juli 2014, Az. 16 S 46/14) nun auch das Landgericht (LG) Saarbrücken in einer aktuellen Entscheidung vom 4. Mai 2018 (Az. 5 S 44/17) ganz klar einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat einem Wohnungseige...


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