Wer kann das Gemeinwohl definieren?

Bei einer Veranstaltung der Rohnstock Biografien ging es um Erfahrungen aus der DDR und der Bundesrepublik

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

»Eigentum verpflichtet«, heißt es im Grundgesetz. »Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.« Wie es darum bestellt ist, lässt sich täglich nachlesen: wachsende Ungleichheit, durchlöcherte Daseinsvorsorge, explodierender Reichtum. Offenbar gelingt es auch nicht, globale Herausforderungen im Sinne eines Gemeinwohls zu beantworten. Und wenn es um Rendite geht, greifen nicht nur Autokonzerne gar zu illegalen Methoden.

Wie aber ließe sich im Sinne eines Gemeinwohls wirtschaften? Was hat das mit Eigentumsformen zu tun? Und welche Erfahrungen wurden in der DDR gemacht, in der das Eigentum zumindest nominell das der Bevölkerung sein sollte? Einige Antworten gab es am Mittwochabend in Berlin bei der Salonreihe »Wirtschaft erzählt«. Die von Rohnstock Biografien organisierten Gesprächsrunden bringen Kombinatsdirektoren von damals und Gründer von heute, Genossenschaftler, kritische Ökonomen und Bürgeraktivisten zusammen, um »...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.