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Die Polizei darf zum Mond fliegen

Knapp 1500 Teilnehmer bei der Demonstration gegen ein verschärftes Polizeigesetz

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 4 Min.

Rinder und Schweine sind auf zwei Transparente gemalt, die an einem Baugerüst hängen. Dazu geschrieben stehen die Worte »Bullen« und »Schweine«. Ein Polizist filmt das am Sonnabend mit einer Videokamera, während auf der Potsdamer Zeppelinstraße die Demonstration gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz durchzieht. Ein zweiter Beamter deckt den Rücken des filmenden Kollegen. Ängstlich flackern seine Augen. Doch er muss sich eigentlich keine Sorgen machen. Die Demonstration bleibt friedlich, wie die Polizei am Ende auch selbst bestätigt.

Einsatzkräfte in überschaubarer Zahl halten sich in Seitenstraßen bereit. Mit 15 Beamten vor und hinter Absperrgittern ist die Hennig-von-Tresckow-Straße gesichert, an der sich das Innenministerium befindet. Doch die Demonstranten nehmen kaum Notiz davon. Sie sehen fast nur die paar Polizisten, die dazu abgestellt sind, den Autoverkehr von der Strecke fernzuhalten.

Aus einem kleinen schwarzen Block wird einige Mal die Parole »Deutsche Polizisten, Mörder und Faschisten« gerufen. Auf der anderen Seite fragt der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (LINKE) das Videoteam der Polizei, warum es Leute filme, die auf einem Balkon in Halloweenkostümen für Stimmung sorgen. Es liege doch dabei keine Straftat vor, betont Müller. Zu Antwort bekommt er: »Verpiss Dich!«

Das war es dann aber auch schon mit gegenseitigen Beschimpfungen. Schließlich ist es keine Demonstration gegen Polizisten. Es ist eine Demonstration gegen die umstrittenen Änderungen am Polizeigesetz, auf die sich das rot-rote Kabinett nach harten Verhandlungen zwischen SPD und LINKE einigte. Nun soll der Landtag den Entwurf beschließen, könnte ihn aber vorher noch weiter entschärfen oder sogar ganz ablehnen.

Knapp 1500 Menschen sind zu der Demonstration gekommen, eine Zahl mit der Iris Bordinski vom Bündnis gegen das Polizeigesetz hoch zufrieden ist. Unter den Teilnehmern sind Roland Gehrmann und Martin Günther vom Landesvorstand der Linkspartei und auch die Landtagsabgeordneten Isabelle Vandré (LINKE) und Benjamin Raschke (Grüne). Es herrscht hier keine Stimmung, dass die LINKE als selbsterklärte Bürgerrechtspartei ihre Ideale verrate. Im Gegenteil: Es wird ausdrücklich anerkannt, wie die Sozialisten sich gegen die ursprünglich viel weitergehenden Pläne von Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) eingesetzt und was sie dabei erreicht haben. Es reicht den Demonstranten nur nicht aus.

Er wolle nicht sagen, dass die LINKE alles schlecht gemacht habe, ihr im Gegenteil den Rücken stärken, versichert Grünen-Landeschef Clemens Rostock. Seine eigene Partei stehe wegen Polizeigesetzverschärfungen in anderen Bundesländern, wo die Grünen mitregieren, ebenfalls unter Druck. »Das will ich gar nicht verschweigen.« Die Landtagsabgeordneten, die gegen die Novelle sind, benötigen Unterstützung von der Straße, begründet Rostock, warum er heute hier ist. Er sagt es in einer Rede bei der Abschlusskundgebung, als der Lautsprecherwagen vor der Staatskanzlei gehalten hat, in deren Gebäude auch das Justizministerium untergebracht ist.

Bereits vor dem Start, als sich die Teilnehmer auf einer Wiese am Bahnhof Charlottenhof sammeln, erzählt Maximilian Blum, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik der Berliner Linkspartei, warum er heute hier ist - weil ihm scheint, dass seine Genossen »den Staatstrojaner über den Umweg der Quellen-Telekommunikationsüberwachung akzeptieren«. In Anspielung auf die griechische Mythologie - Odysseus und seine Männer drangen versteckt im hölzernen Pferd in Troja ein - ist mit dem Staatstrojaner ein Mittel gemeint, mit dem die Polizei zum Beispiel Whatsapp-Nachrichten ausspioniert. Ein Problem dabei, so erläutert Maximilian Blum: der Staat hat kein Interesse mehr daran, Sicherheitslücken bei der Datenübertragung zu entdecken und zu schließen, weil er solche Lücken für polizeiliche Ermittlungen benötigt und benutzen will.

Schwierigkeiten mit der Polizeigesetznovelle hat auch Norman Lenz, Vorsitzender der Brandenburger Strafverteidiger-Vereinigung. So vermisst er einen Paragrafen, der Anwälte klar und eindeutig vor dem Ausspionieren schützt. Denn Mandanten müssten sich doch darauf verlassen dürfen, dass sie vertraulich mit ihrem Anwalt sprechen können, sagt Lenz. Was die vorsorgliche Ingewahrsamnahme betrifft, so schildert er einen Fall aus dem Jahr 1994. Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) absolvierte damals einen Wahlkampfauftritt in Potsdam - und ein junger Mann, der mit einem Beutel Tomaten aus einem Laden kam, wurde von der Polizei einfach so lange festgehalten. Kohl war 1991 in Halle/Saale mit Eiern beworfen worden.

Die Befugnisse, die der Polizei jetzt eingeräumt werden sollen, veralbert Lenz mit der Bemerkung: »Unsere Polizisten, die dürfen jetzt zum Mond fliegen und von da aus Fotos machen. Aber sie können es gar nicht.« Lenz schüttelt den Kopf: »Ich kann nur hoffen, dass der Landtag den Gesetzentwurf noch umformuliert.« Am 14. November steht das Gesetz auf der Tagesordnung des Landtags.

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