Nachtfahrt stand versteckt im Prospekt
Reiserecht
Ein älteres Ehepaar buchte im Herbst 2016 eine Busreise nach Südfrankreich. Für die neuntägige Reise bezahlten die Kunden 1394 Euro. Im Reiseprospekt versprach das Busreiseunternehmen, die Reisenden an »Zustiegsmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnortes« abzuholen.
Kurz vor dem Reisetermin erhielt das Ehepaar die Reiseunterlagen. Darin wurde erstmals erwähnt, dass die Kunden am Anreisetag um 23.45 Uhr an einer Tankstelle in Gießen in den Bus steigen sollten: 20 Kilometer vom Wohnort entfernt. Damit war das Ehepaar nicht einverstanden. Da das Busreiseunternehmen an seiner Reiseplanung aber keine Abstriche machte, kündigten die Kunden den Reisevertrag und forderten ihr Geld zurück.
Das Unternehmen erstattete jedoch nur zehn Prozent des Reisepreises und verwies auf den Reiseprospekt: Da stehe »im Kleingedruckten«, die Busreise könne sich in bestimmten Postleitzahlbereichen (darunter der Bereich der Kunden) verlängern oder verkürzen. Damit ...
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