Beim Souvenirkauf ist nicht alles erlaubt

Unbedingt die Reisebestimmungen beachten

Das Hauptzollamt Nürnberg informiert darüber, was gestattet ist und was nicht.

Einfuhrmengen: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (Kanarische Inseln, britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu privaten Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabefrei nach Deutschland eingeführt werden:

Tabakwaren, wenn der Einführer mind. 17 Jahre alt ist:

- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 200 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mindestens 22 Volumenprozen...


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