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Feilschen im Prozess um Brandstiftung auf Turnhalle für Geflüchtete
Neonazi Maik Schneider lehnt angebotene Verkürzung der Haftdauer für ein Geständnis als nicht weitgehend genug ab
Potsdam. Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen wird es vorerst keinen Deal zur Abkürzung des Verfahrens geben. Der frühere NPD-Politiker Maik Schneider lehnte die vom Gericht in Aussicht gestellten Maximalstrafen bei einem reuigen Geständnis als viel zu hoch ab, wie sein Verteidiger Sven-Oliver Milke am Montag in einer Prozesspause am Landgericht Potsdam sagte. Daher werde das bis kurz vor Weihnachten terminierte Verfahren wie geplant fortgesetzt. Schneider werde sich im Prozess zunächst nicht äußern.
Nach Angaben von Milke hatte das Gericht für die Brandstiftung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Jahren und sechs Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt. Für die Störung einer Stadtverordnetenversammlung könne eine Strafe zwischen einem Jahr und eineinhalb Jahren hinzukommen. Aus Sicht der Verteidigung sei dagegen eine Gesamtstrafe von fünf Jahren vorstellbar, sagte Milke. Die Staatsanwaltschaft bestehe auf mindestens sieben Jahren Haft.
Schneider war im ersten Prozess wegen schwerer Brandstiftung und der anderen Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen der Befangenheit eines Schöffen aufgehoben. Daher muss der Prozess komplett neu verhandelt werden.
In dem Prozess wurde am Montag die Stadtverordnete Monika Hartmann (Ländliche Wählergemeinschaft Nauen und Bauern) als Zeugin zu den Vorgängen bei einer Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2015 gehört. Laut Anklage soll Schneider als Rädelsführer diese Versammlung massiv von Außen gestört haben. Schneider wird vorgeworfen, eine aufgebrachte Menge dazu angestachelt zu haben, gegen die Scheiben des Versammlungssaals zu trommeln. Dagegen erklärte Hartmann, die Bürgerfragestunde zu einem geplanten Asylbewerberheim sei abgebrochen worden, weil es vor allem im Saal zu unruhig geworden sei.
Im Fall eines Komplizen von Schneider hatte der Bundesgerichtshof nur die Höhe der Gesamtstrafe von sieben Jahren gerügt. In dem Revisionsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche nun eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt. Am Freitagmittag soll das Urteil gegen den 31-Jährigen ergehen. dpa/nd
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