Essen unter Anleitung

Ernährungsberatung in Krankenhäusern kann zukünftig abgerechnet werden

  • Britta Rybicki
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der dritte Anlauf war erfolgreich: Auf der diesjährigen Herbsttagung der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) verkündete der Ernährungsmediziner Michael Adolph, dass seinem Antrag vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMD) stattgegeben wurde. Damit können Ernährungsberatungen in Krankenhäusern ab 2019 über die Krankenkassen abgerechnet werden.

Als Institution des Gesundheitsministeriums kümmert sich das DIMD um die Codes oder Pauschalen, durch die sich Krankenhäuser finanzieren. »In diesem System gibt es für jede Diagnose eine bestimmte Pauschale, auf deren Grundlage dann eine folgende Therapie umgesetzt werden kann«, erklärt Adolph. Bisherige Lücke: die Ernährungstherapie. Alles rund um die Nahrungsaufnahme - vom Krankenhausessen bis hin zur künstlichen Ernährung.

»Es gibt in Deutschland eine hohe Wahrscheinlichkeit von Mangelernährung bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Patienten«,...


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