Verurteilter Politiker geht in Berufung

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Potsdam. Der wegen Betrugs verurteilte ehemalige Landtagsabgeordnete Peer Jürgens (LINKE) will seine Kündigung durch die Landtagsfraktion seiner Partei nicht hinnehmen. Er habe Berufung eingelegt, bestätigte am Donnerstag Birgit Fohrmann, Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Potsdam. Jürgens wolle die Unwirksamkeit seiner Kündigung erreichen. Das Gericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass nach der am 26. Februar ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis Ende Juni beendet sei. Eine Abfindung erhalte der 38-Jährige nicht, hieß es. Die Fraktion hatte Jürgens gekündigt, nachdem er 2017 zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Jürgens hatte als Landtagsabgeordneter in den Jahren 2004 bis 2014 Fahrtkosten und Mietzuschüsse in Höhe von rund 87 000 Euro kassiert. Er soll jedoch, anders als bei der Landtagsverwaltung angegeben, erst in Berlin und dann in Potsdam seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben. Als Hauptwohnsitz gemeldet hatte er aber Adressen in Erkner und Beeskow. Bei der Landtagswahl 2014 hatte Jürgens den Wiedereinzug ins Parlament verpasst. Die Linksfraktion stellte ihn daraufhin als Referenten für die Gebiete Bildung und Wissenschaft ein. Zwar waren die Betrugsvorwürfe gegen ihn zu diesem Zeitpunkt schon bekannt. Die LINKE ließ aber die Unschuldsvermutung gelten, solange er noch nicht rechtskräftig verurteilt war. dpa/nd

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