Wenn der Erblasser seine beiden Söhne enterbt hat ...

Rund um das Erbrecht

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Im Alter von 72 Jahren starb 2011 ein vermögender Mann aus Hagen. Das Nachlassgericht schätzte den Nachlass und eine Lebensversicherung auf insgesamt 1 854 000 Euro. Das Vermögen erbten die Lebensgefährtin des Verstorbenen und sein Bruder.

Seine beiden Söhne hatte der Erblasser in einem Testament von 1989 enterbt, was er mit deren Rauschgiftsucht und einigen Straftaten begründete. Der ältere Sohn starb bereits 1990. Der jüngere Sohn hatte ein nichteheliches Kind.

Der 21-jährige Enkel forderte 2014 von den Erben des Großvaters seinen Pflichtteil: Als gesetzlichem Erben stehe ihm die Hälfte des Nachlasses zu. Die per Testament eingesetzten Erben bestritten die Vaterschaft des enterbten Sohnes, zweifelten die Geburtsurkunde des Enkels an und behaupteten obendrein, sie hätten den Nachlass verbraucht.

Doch das Oberlandesgericht Hamm (Az. 10 U 31/17) entschied, sie müssten dem Enkel den Pflichtteil auszahlen. Dieser habe mit d...


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