Entscheidung über Verfassungsrichter

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Potsdam. Kurz bevor sich der Hauptausschuss des Landtages mit den sechs neu zu besetzenden Stellen im Landesverfassungsgericht befasste, gab es acht Kandidaten fest. Die SPD hatte drei Anwärter vorgeschlagen, LINKE, CDU, Grüne und AfD schlugen jeweils einen vor. Den achten Namen nannte der Landtagsabgeordneten Pèter Vida, der nach dem Zerfall der Parlamentsgruppe der Freien Wähler als fraktionslos gilt. Nach Angaben von SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sollte bei der Hauptausschusssitzung am Dienstagabend darüber entschieden werden, ob es am 12. Dezember eine einvernehmliche Lösung und damit eine Wahl im Block geben wird, oder ob sich jede Kandidatin und jeder Kandidat einzeln um die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament bemühen muss. Da die Anzahl der Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Richterstellen übersteigt, schied Bischoff zufolge eine Blockwahl praktisch aus. Gewählt werden die Verfassungsrichter für zehn Jahre. Die Möglichkeit einer Wiederwahl besteht nicht. Laut Artikel 112 der Landesverfassung sollen alle im Landtag vertretenen Parteien »angemessen« bei der Besetzung der Richterstellen Berücksichtigung finden. Ein unmittelbarer Rechtsanspruch leitet sich nach Auffassung von Bischoff daraus aber nicht ab. Die LINKE nominierte die Sozialrichterin Kathleen Heinrich-Reichow, die SPD nominierte die Schriftstellerin Juli Zeh. winei

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