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Geduldete bleiben Ausgestoßene
Fachleute erwarten vom Einwanderungsgesetz mehr, als es bislang verspricht
Den Ausländerbehörden sei meist gar nicht bewusst, dass sie ein Standortfaktor für Deutschland sind. Mit dieser Auffassung versetzt Bettina Offer angesprochene Behördenvertreter möglicherweise in Erstaunen. Die Anwältin einer Kanzlei in Frankfurt am Main berät Unternehmen, die auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind und sich durchs Behördendickicht in Deutschland kämpfen müssen. In einem Pressegespräch, das der Mediendienst Integration am Dienstag in Berlin organisiert hatte, machte Offer deutlich, was ihre Mandanten brauchen: Planungssicherheit an erster Stelle. Ein Einwanderungsgesetz ist für Offer und ihre Klienten nur ein Baustein, wie sie sagt. Die Behörden scheinen ihr das größere Problem, wenn sie über die Bedürfnisse der Wirtschaft spricht. Einen Termin in Konsulat oder Botschaft zu erhalten, um wenigstens Anträge einzureichen, ist für Fachleute, die in Deutschland arbeiten wollen, offenbar vielerorts ein aussichtsloses Unterfangen. Derzeit erhält man auf den Online-Planern der Behörden überhaupt keinen Termin zum Beispiel in Bangalore, Pretoria oder Chicago; in San Francisco war der nächste am 21. Januar und in New York am 5. Februar zu haben. Menschen, die im Ausland arbeiten wollen, warten nicht, die sind dann weg, so Offer.
Die Unternehmen melden selbstbewusst ihre Interessen an und können sich darauf verlassen, gehört zu werden. Wenn die Große Koalition jetzt einen Entwurf des »Fachkräftezuwanderungsgesetzes« ausgearbeitet hat und noch in diesem Jahr beschließen will, ist dies außer dem Druck des politischen Selbsterhalts der SPD vor allem dem Druck der Wirtschaft geschuldet. Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind derzeit 461.000 offene Stellen gemeldet. Und es gibt außer diesem Weg der Arbeitskräftevermittlung ja weitere, weshalb Alexander Wilhelm von über zwei Millionen offenen Stellen spricht, für die es immer weniger einheimische Arbeitskräfte gibt. Der Geschäftsführer für Internationale Zusammenarbeit in der Auslands- und Fachvermittlung der BA spricht über Bewerbermessen und Rekrutierungsveranstaltungen im Ausland, mit denen die einheimische Wirtschaft ihre Not zu lindern versucht.
Es geht hier um einen internationalen Wettbewerb und zwar nicht mehr nur um die besten Köpfe, wie es vor 15 Jahren noch hieß, als die Blue Card in Deutschland eingeführt wurde. Nach den Akademikern geht es nun um beruflich Qualifizierte. Die Bedingungen zur Einwanderung von Akademikern seien längst dem internationalen Wettbewerb angeglichen, legte Stefan Hardege dar, der Referatsleiter für Arbeitsmarkt und Zuwanderung beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag ist. 60 Prozent der Unternehmen in Deutschland sähen ein Risiko für die weitere wirtschaftliche Entwicklung, wenn das Problem fehlender Arbeitskräfte nicht bald gelöst wird. Natürlich dürften auch die Einheimischen nicht aus den Augen verloren werden, zwei Millionen Arbeitslose seien ein immer noch vorhandenes Potenzial. Viel zu viele Akteure seien an dem Prozess der Zulassung für den deutschen Arbeitsmarkt beteiligt, beklagt Hardege. Vom Visumantrag über die Prüfung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen hin zum Spracherwerb vergehen Monate im Ungewissen.
Da muss die Bundesregierung sich schon anstrengen, allen Wünschen der Anwesenden gerecht zu werden. Unbeantwortet wird trotz all der Paragrafen für eine erleichterte Arbeitsmigration jedoch die Frage danach bleiben, wie das Land grundsätzlich zu Einwanderung steht. Es gibt einen grundlegenden Widerspruch im Umgang mit den Menschen, die man braucht, und jenen, die man nicht für nützlich hält, sondern wie Eindringlinge behandelt, weil sie der Not gehorchend einwandern.
Für Thomas Groß, Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, lässt das Gesetz ein Signal vermissen, ob Einwanderung grundsätzlich gewünscht ist oder nicht. Vernachlässigt würden im Entwurf die Integrationsperspektiven der Betroffenen. Und das Potenzial bereits hier lebender Migranten werde zu wenig genutzt. So sei bei aller Liberalisierung ein Spurwechsel zwischen Asylverfahren und Arbeitserlaubnis noch immer nicht vorgesehen. »Ich verstehe nicht, warum das nicht möglich ist.« Geduldete würden weiter auf den Paria-Status verwiesen. Auch bei der Einbürgerung seien Erleichterungen vonnöten.
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