Bei falschen Warnmeldungen Neuwagenaustausch möglich

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Autokäufer

Käufer von Neuwagen können bei fehlerhaften Warnmeldungen im Auto Anspruch auf einen Austausch des Fahrzeugs haben. Die Voraussetzung ist, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und das Problem in der Werkstatt nicht vollständig und sachgerecht beseitigt werden konnte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. Oktober 2018 (Az. VIII ZR 66/17).

Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen neuer BMW immer wieder eine Warnmeldung wegen einer überhitzten Kupplung anzeigte, die dazu aufforderte, anzuhalten. Ob ein Ersatzauto in dem Fall verhältnismäßig ist, muss noch geklärt werden. Der BGH hob deshalb ein vorinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. Februar 2017 (Az. 14 U 199/16) auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.

Der Kläger hatte das Auto im Jahr 2012 für gut 38 000 Euro gekauft. Bald darauf erschien im Display immer wieder die Warnmeldung: Der Fahrer solle vorsichtig anhalten, um die Kupplun...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.