Mut zur Schmerzensgeldforderung
Jura-Professor: Auch wegen der Taten verstorbener Geistlicher ist Zivilklage gegen die Kirche möglich
Das Gefängnis muss Hildesheims früherer Bischof Heinrich Maria Janssen nicht mehr fürchten, sofern sich die gegen ihn jüngst erhobenen Vorwürfe sexuellen Missbrauchs verdichten sollten. Der hochrangige Kirchenmann, noch heute von nicht wenigen älteren Katholiken als Vorbild geistlichen Lebens verehrt, war 1988 verstorben, liegt seither in der Gruft des St. Mariendoms gegenüber dem bischöflichen Palais. Doch das Bistum Hildesheim, das fast ganz Niedersachsen umfasst, muss durchaus mit Schadensersatzansprüchen für Janssens vermutete Taten rechnen, auch nach seinem Tod.
Der renommierte Hamburger Juraprofessor Reinhard Merkel hatte jüngst in einer Reportage des »Deutschlandfunk« zu den Vorgängen in Hildesheim den Opfern sexuellen Missbrauchs Mut gemacht, für das erlittene Unrecht von der Kirche Schadenersatz zu fordern, auch wenn der jeweilige Täter nicht mehr lebt. Solche Ansprüche, so der Experte, »richten sich auch gegen die Institution,...
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