Fluggäste sind bei der Buchung über alle Kosten zu informieren

Fluggast- und Reiserecht

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Die Verbraucherzentrale Brandenburg legte sich mit der Fluggesellschaft easyJet an. Die Verbraucherzentrale beanstandete, dass die Airline auf ihrer Buchungswebseite die Kunden nur unzulänglich über die Gepäckpreise informierte. So erfahre der Internetnutzer nicht, dass der beim aktuellen Buchungsvorgang angegebene Gepäckpreis nur für eben diesen Vorgang gelte. Wer Gepäck später dazu buche, müsse in der Regel mehr zahlen.

Die Fluggesellschaft müsse die Kunden über Zusatzkosten besser informieren, damit sie von Preisänderungen nicht überrascht würden, urteilte das Landgericht Berlin (Az. 52 O 365/17) und gab damit den Verbraucherschützern Recht, die ihre Unterlassungsklage auf die entsprechende EU-Verordnung zum Luftverkehr (1008/2008) gestützt hatten.

Danach sind Fluggesellschaften verpflichtet, über Zusatzkosten für Gepäck, Sitzplatzreservierungen oder Servicegebühren auf »klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jede...


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