Außerhalb des Grundstücks sind Handwerkerleistungen steuerlich nicht absetzbar

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen sind außerhalb des Grundstücks eines Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Darauf verweist die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W).

In einem vom Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/16) entschiedenen Fall ging es um den Anschluss eines Privatgrundstücks an das städtische Abwassernetz im Rahmen der Erneuerung dieses Netzes. Von dem Anschluss profitierten die Grundstückseigentümer, die zuvor auf ihrer Liegenschaft eine Sickergrube zur Abwasserentsorgung betrieben hatten. Die Kommune stellte ihnen einen Teil der Baukosten in Rechnung, die für die Herstellung des ...


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