Private Unternehmen dürfen Urnen-Aufbewahrung anbieten
Private Unternehmen dürfen Räume anbieten, in denen Urnen mit der Asche Verstorbener aufbewahrt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 14. November 2018 (Az. C-342/17) in einem Fall aus Italien, dass das Verbot eines solchen Angebots dem Unionsrecht widerspreche.
Im besagten Fall hatte die Gemeinde Padua es in ihrer Gemeindeverordnung Hinterbliebenen unt...
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