Eltern müssen für Lackschäden an Autos nicht aufkommen
Kinderwettrennen auf dem Rad mit Folgen: Aufsichtspflicht verletzt?
Schon oft waren die Geschwister unbeaufsichtigt zum nahe gelegenen Spielplatz geradelt. Auf Anweisung der Eltern fuhren die zwei Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren nicht auf dem Gehweg, sondern auf der kaum befahrenen Straße.
An einem Nachmittag veranstalteten sie dort wieder einmal ein Wettrennen und gerieten im Eifer des Gefechts mit den Lenkergriffen gegen mehrere geparkte Autos. Da an den Griffen die Gummiüberzüge fehlten, entstanden dadurch Lackschäden in Höhe von fast 8000 Euro.
Ein Versicherungsunternehmen, das die meisten Fahrzeugschäden reguliert hatte, verlangte von der Mutter der Kinder die Hälfte des Betrags zurück. Sie habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, fand die Versicherung, indem sie die Geschwister alleine auf d...
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