Wer haftet im Falle eines Sturzes auf dem Schulgelände?
Unfall nach dem Elternabend
Der Elternabend an einer Schule hatte etwas länger gedauert. Als er zu Ende ging, war es schon dunkel - und die Außenbeleuchtung auf dem Schulgelände defekt. Eine Mutter stürzte beim Weggehen im Dunklen auf einer Außentreppe und verletzte sich. Dafür verlangte die Frau vom Schulträger 15 000 Euro Entschädigung.
Wenn draußen die Beleuchtung ausfalle, müsse er zumindest für eine Notfallbeleuchtung sorgen, hielt sie ihm vor.
Dem widersprach das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Urte...
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