Auch nach verspäteter Kassenablehnung ist noch eine Operation möglich

Bundessozialgericht verschärft Druck auf trödelnde Krankenkassen

Das Bundessozialgericht in Kassel konkretisierte mit zwei Urteilen vom 6. November 2018 (Az. B 1 KR 30/18 R und Az. B 1 KR 13/17 R) die Entscheidungsfristen der Krankenkassen und erschwerte eine Ablehnung mit der Begründung, das ein Antrag ersichtlich nicht gerechtfertigt sei. Rein kosmetische Operationen haben demnach aber weiterhin keine Chance.

Nach den gesetzlichen Vorgaben muss eine Krankenkasse über Leistungsanträge innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird der medizinische Dienst mit einem Gutachten beauftragt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Werden diese Fristen versäumt, gilt der Antrag als »fiktiv genehmigt«, sofern...


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