Eine zählebige Lüge: »Vopo erschoss Vopo«

Rudolf Müller und Dietmar Arnold rechtfertigen die Todesschüsse an der Berliner Mauer am 18. Juni 1962

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Es war einer jener bizarren Momente in Berliner Gerichtssälen, der auch nach fast 20 Jahren in Erinnerung ist: Die Vorsitzende Richterin der 40. Großen Strafkammer, Gabriele Strobel, hantiert während der Beweisaufnahme recht unbeholfen mit einer Maschinenpistole Marke Kalaschnikow. Sie will wissen, wie der DDR-Grenzposten seine Waffe getragen hatte. Das metallene Monster hing mal über ihrer Schulter, dann versuchte sie, die Waffe in Anschlag zu bringen. Für die spätere Urteilsfindung sollte das von entscheidender Bedeutung sein. Wie trug der Gefreite Reinhold Huhn seine Waffe, als er am 18. Juni 1962 Rudolf Müller zur Ausweiskontrolle gegenübertrat? Die Beweisaufnahme ergibt: Der getötete Grenzsoldat hatte sein Gewehr nicht auf den anderen gerichtet, es hing herunter. Denn er wollte nur die Papiere sehen.

Die Führung der Grenztruppen der DDR und das MfS bescheinigten dem toten Grenzer postum Arglosigkeit. Er hätte wachsamer auf eine mö...


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