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Abschiebehaft soll zur Regel werden

Innenminister Seehofer plant Gesetzesverschärfung

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will die Abschiebungshaft für abgelehnte Asylbewerber offenbar zum Regelfall machen, um Abschiebungen durchzusetzen. Er plane die »rechtlichen Grundlagen für Abschiebungen und Rückführungen nochmals zu verschärfen«, wie der CSU-Politiker der »Bild«-Zeitung erläuterte. Im Januar werde der entsprechende Entwurf vorliegen. »Wenn jemand abgeschoben werden soll, sollten wir ihn in Gewahrsam nehmen, damit er zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht verschwunden ist.« Er wolle verhindern, »dass sich Migranten etwa durch Identitätstäuschung und den Verlust der Papiere der Abschiebung entziehen«, so Seehofer. Um dies zu erreichen, ist auch die Kürzung sozialer Leistungen vorgesehen.

Jahrelang gingen die Zahlen der Abschiebehaftfälle in Deutschland zurück. Das hatte seinen Grund vor allem in höchstrichterlicher Rechtsprechung. Auch die EU-Rückführungsrichtlinie sieht Zwangsmaßnahmen und Abschiebungshaft nur als »letztes Mittel« vor. Denn Menschen in Abschiebungshaft haben nichts verbrochen. Deshalb verlangt die Rechtsprechung unter anderem, dass Inhaftierung nicht mit Kriminellen zusammen erfolgt; die Haftbedingungen sollen sich von jenen für verurteilte Straftäter unterscheiden.

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Doch seit Jahren steigen die Zahlen wieder. Eine Große Anfrag der LINKEN an die Regierung ergab, dass sich die Zahl der Abschiebungshaftfälle zwischen 2015 und 2017 von 1813 auf 4089 mehr als verdoppelte. Auch die Dauer der Haft stieg an. Die Innenpolitische Sprecherin der LINKEN, Ulla Jelpke, sieht die Ursache darin, dass die Steigerung von Abschiebezahlen zur obersten politischen Aufgabe der Bundesregierung geworden sei. Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde der Betroffenen kämen dabei »zwangsläufig unter die Räder«. Bundesinnenminister Seehofer hingegen hat hier keine Bedenken. »Wir müssen alle Möglichkeiten einsetzen, um abgelehnte Asylbewerber wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, insbesondere wenn sie hier straffällig geworden sind«, sagte der Innenminister.

Bei bundesweit nur 427 Abschiebehaftplätzen, die das Ministerium angibt, dürfte sein Plan neben einer Verletzung der Ausnahmeregel für Abschiebungshaft zu einer weiteren Überlastung der Haftanstalten führen.

Vor Tagen erst hatte der CSU-Politiker angekündigt, die Widerrufsfrist zur Überprüfung positiver Asylentscheidungen von drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Dies führe für die Betroffenen zu einem Leben im Schwebezustand, monierte Pro Asyl. Unter Hinweis auf die weiter nur befristeten Abschiebestopps nach Syrien oder die Debatte um forcierte Abschiebungen in Krisengebiete wie Afghanistan meinte Geschäftsführer Günter Burkhardt: »Man muss den Eindruck gewinnen, dass dahinter System steckt.« Seehofers jüngster Plan ist ein weiteres Indiz dafür.

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